Beiträge

3 bis 4 Stunden ->100.- Euro
4 bis 5 Stunden ->105.- Euro
5 bis 6 Stunden -> 110.- Euro
6 bis 7 Stunden -> 115.- Euro
7 bis 8 Stunden ->120.- Euro
8 bis 9 Stunden ->125.- Euro

–> Wochenstunden durch 5 Tage teilen ergibt den Tagesschnitt
–> Elternbeitrag pro Monat (12 Monate im Jahr)
-> die Kindergarten-Beiträge reduzieren sich um 100.- € für diejenigen die berechtigt sind

 

Beitragszuschuss:
Für welche Kinder gilt der Beitragszuschuss ab dem 1. April 2019?
Für welche Kinder gilt der Beitragszuschuss ab dem 1. September 2019?

Der Beitragszuschuss wird ab dem ersten April 2019 für alle Kinder gewährt, die sich bereits im Berechtigungszeitraum befinden. Berechtigungszeitraum ist der Zeitraum zwischen dem ersten September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und der Einschulung. Konkret bedeutet das: Kinder, die im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Beitragszuschuss ab dem 1. April 2019. Kinder, die im Jahr 2019 das dritte Lebensjahr vollenden, erhalten den Beitragszuschuss ab dem 1. September 2019.